Bei der Anmeldung der Eheschließung und bei der eigentlichen Trauung muss das Standesamt sicher sein, dass beide Partnerinnen verstehen, wozu sie ihre Unterschrift geben. Wenn dies sprachlich nicht gegeben ist, muss eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin dabei sein.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland, in den meisten Fällen sind aber folgende Unterlagen nötig: Reisepass, beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und gegebenenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung. Bei früheren Ehen kommen Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde hinzu — alles beglaubigt übersetzt.
1. Anmeldung. Beide Partner*innen erscheinen mit allen Unterlagen. Der Dolmetscher übersetzt das Gespräch sowie alle vorgelegten Fragen und Erklärungen. Dauer in der Regel 30–60 Minuten.
2. Trauung. Beim eigentlichen Termin übersetzt der Dolmetscher die Ansprache und die Erklärungen beider Partner*innen. Auch hier ist Beeidigung Pflicht.
Buchen Sie den Dolmetscher gemeinsam mit dem Standesamttermin — die Termine sind oft mehrere Monate im Voraus vergeben. Schicken Sie uns das Datum, und wir reservieren den Slot für Sie.
Auf Wunsch vermitteln wir auch eine weibliche Dolmetscherin — etwa bei sensiblen Familienkonstellationen. Sprechen Sie uns einfach an.
Senden Sie uns Ihr Dokument per Upload, E-Mail oder WhatsApp. Sobald wir es haben, beginnt die 24-Stunden-Frist.